Bemessungsgrundlage (förderfähige Gesamtkosten, max. 380.000 Euro)
                    
						- Personalprojektkosten
 
						- Gemeinkostenzuschlag von 100 % der Personalprojektkosten
 
						- Nachgewiesene Fremdleistungen (begrenzt auf max. 25 % der Personalprojektkosten)
 
					
					
				Zuschusshöhe
                    
						- Alte Bundesländer: kleine Unternehmen 40%, mittlere Unternehmen 35%
 
						- Neue Bundesländer: kleine Unternehmen 45%, mittlere Unternehmen 35% 
 
					
					
					
                    
						- Bei erfolgreicher Bewilligung der Förderung können für die Markteinführung der Entwicklung weitere 50.000 Euro Kosten förderfähige Kosten eingereicht werden. Der Zuschusssatz beträgt hier 50%, sodass weitere 25.000 Euro Zuschuss möglich sind.
						
 
						- Für einen Auszug erfolgreicher Projekte klicken Sie bitte hier.