GRW

Mecklenburg Vorpommern

In Mecklenburg Vorpommern gibt es bis zum Ende 2017 ein C-prädefiniertes Fördergebiet (Siehe Karte). Hier wird entlang der polnischen Grenze ein Aufschlag um 5% gewährt. Mecklenburg Vorpommern wird noch immer als wirtschaftlich schwächere Region eingestuft und profitiert somit noch von der Möglichkeit höhere Fördersätze an die investierenden Unternehmen zu verteilen. Zudem wird der neugeschaffene Dauerarbeitsplatz mit 500.000 Euro Bemessungssatz zu Grunde gelegt. Der Bemessungssatz für gesicherte Dauerarbeitsplätze ist noch nicht endgültig definiert.


Fördergebiete C prädefiniertes Fördergebiet C-Fördergebiet D-Fördergebiet
Unternehmen kleine mittlere kleine mittlere kleine mittlere
Sichernd 35% 25% 30% 20% 20% 10%
Schaffend 35% 25% 30% 20% 20% 10%
  • Die Förderung für große Unternehmen ist eine Einzelfallentscheidung sowohl in Bezug auf generelle Förderfähigkeit als auch Förderhöhe.
  • Beispielrechnung:
Förderfähige Investitionssumme Fördersatz mögliche Fördersumme
10.000.000 30% 3.000.000
  • Zur Erreichung der max. möglichen Fördersumme, müssen entsprechende Dauerarbeitsplätze geschaffen werden.
geschaffene DAP Förderung je DAP förderfähige Investitionshöhe
8 500.000 4.000.000

Zuschuss (30%) max. 1.200.000 Euro.