ZIM

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Fördergegenstand

  • Entwicklung von innovativen Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen (völlig themenoffen), die den aktuellen Stand der Technik übertreffen

Voraussetzungen

  • Nur für KMU
  • Technische Risiken im Rahmen der Entwicklung vorhanden
  • Marktfähiges Produkt bei Projektabschluss

Bemessungsgrundlage (förderfähige Gesamtkosten, max. 380.000 Euro)

  • Personalprojektkosten
  • Gemeinkostenzuschlag von 100 % der Personalprojektkosten
  • Nachgewiesene Fremdleistungen (begrenzt auf max. 25 % der Personalprojektkosten)

Zuschusshöhe

  • Alte Bundesländer: kleine Unternehmen 40%, mittlere Unternehmen 35%
  • Neue Bundesländer: kleine Unternehmen 45%, mittlere Unternehmen 35%
  • Bei erfolgreicher Bewilligung der Förderung können für die Markteinführung der Entwicklung weitere 50.000 Euro Kosten förderfähige Kosten eingereicht werden. Der Zuschusssatz beträgt hier 50%, sodass weitere 25.000 Euro Zuschuss möglich sind.
  • Für einen Auszug erfolgreicher Projekte klicken Sie bitte hier.