Nach nunmehr über zweijähriger Aussetzung wurde die Investitionsförderung in Schleswig Holstein ab den 01.07.2014 wieder aktiv geschaltet. Im Unterschied zu anderen Bundesländern begrenzt Schleswig-Holstein die Förderung je geschaffenem DAP auf max. 35.000 Euro Zuschuss. Dabei liegen die Fördersätze gem. anliegender Tabelle zu Grunde. Eine reine arbeitsplatzsichernde Maßnahme wird nicht mehr gefördert.
| Fördergebiete | D-Fördergebiet | C-Fördergebiet | ||
| Unternehmen | kleine | mittlere | kleine | mittlere |
| Schaffend | 20% | 10% | 20% | 15% |
| Investsumme | Fördersatz | mögliche Fördersumme |
| 706.834 | 15% | 106.025 |
| geschaffene DAP | Förderung je DAP | max. Fördersumme |
| 3 | 35.000 | 105.000 |