GRW

NRW

Ab dem 01.01.2022 gilt die neue Richtlinie zur RWP-Förderung in NRW (Programm läuft bis Ende 2027)

  • Nachdem die in 2021 kurzfristig nutzbaren Sonderbedingungen zu einem abrupten Ende der Förderperiode bereits zum 12.09.2021 geführt haben, sind ab dem 01.01.2022 nun wieder Förderungen möglich.

    Neben der RWP-Förderung über die AGVO mit maximaler Förderquote von 35% besteht nun in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit eine RWP-Förderung über De-minimis mit einer maximalen Förderquote von 50% zu realisieren (hier allerdings beschränkt auf 200.000 Euro Zuschuss).

    Je nach Ausgangssituation und nach geplanten Vorhaben können nun alternative Ansätze genutzt werden.
  • Die Förderquoten sind abhängig davon, ob der Investitionsort in einem C- oder D-Fördergebiet liegt und zusätzlich von der Unternehmensgröße.
  • Regelung ab 01.01.2022
Region notwendiger Pers. Aufbau NRW - Zuschussquoten
Fördergebiete   D C1 C1 - Bonus C2
kleine Unternehmen schaffend 10% 20% 30% 5% 30%
sichernd 5% 15% 25%   20%
mittlere Unternehmen schaffend 10% 10% 20% 5% 20%
sichernd 5% 10% 15%   10%
große Unternehmen schaffend 10%   max. 11,25 Mio min. 30 Mitarbeiter   max. 7,5 Mio / 30 Mitarbeiter

Je gesichertem DAP sind bis zu 200.000 Euro förderfähig, je geschaffenem DAP bis zu 400.000 Euro.

  • C 1 - Bonus
  • 20% Personalaufbau (nicht anwendbar auf Kleinstunternehmen und Neugründer!)
  • 10% Ausbildungsquote
bei Arbeitsplatzaufbau von 10% De-minimis 200.000 maximaler Zuschuss
kleine Unternehmen   50% 400.000 maximal förderfähige Investitionssumme
mittlere Unternehmen   40% 500.000 maximal förderfähige Investitionssumme
große Unternehmen   30% 666.667 maximal förderfähige Investitionssumme
  • Bei der Ermittlung der förderfähigen Investitionshöhe ist ein Betrachtungszeitraum von bis zu 36 Monaten möglich, d.h., dass auch mehrere "kleinere" Investitionen von z.B. je 200.000 Euro in neue Maschinen, Anlagen, Gebäude etc. zu einer "größeren" von 400.000 Euro oder 600.000 Euro zusammengefasst werden können.
  • Arbeitsplatzsichernde Maßnahmen RWP - AGVO
  • werden je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet mit 10% bis 25% bezuschusst.
  • Es müssen alternativ
  • immer mindestens 5% neue Arbeitsplätze geschaffen werden!
  • Diversifizierung der Produktion in vorher noch nicht hergestellte Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer Betriebsstätte
  • Je gesichertem Dauerarbeitsplatz sind maximal 200.000 Euro Investitionen förderfähig.
  • WICHTIG
  • Die durch eine arbeitsplatzsichernde Maßnahme zu erreichenden Zuschüsse dürfen nicht über denen einer möglichen arbeitsplatzschaffenden Maßnahme liegen!
  • Die maximal mögliche Bemessungsgrundlage
  • (aktuelle Anzahl der Mitarbeiter * 1,05 * 200.000) = Bemessungsgrundlage * Förderquote
  • wird also immer abgeglichen mit
  • (aktuelle Anzahl der Mitarbeiter * 10% * 400.000) = Bemessungsgrundlage * Förderquote
  • Der niedrigere Wert gilt als Obergrenze für den maximal möglichen Zuschuss!
  • Arbeitsplatzschaffende Maßnahmen RWP - AGVO
  • werden je nach Unternehmensgröße und Fördergebiet mit 10% bis 30% bezuschusst. Zusätzlich gibt es in C1-Fördergebieten einen Bonus, der weitere 5% Punkte ermöglicht. Je geschaffenem Dauerarbeitsplatz sind maximal 400.000 Euro Investitionen förderfähig.
  • Soll eine Maßnahme als arbeitsplatzschaffend eingestuft werden, so sind alternativ folgende Sachverhalte nachzuweisen
  • mindestens 10% Neueinstellungen (Dauerarbeitsplätze)
  • mindestens drei neue Arbeitsplätze bei der Errichtung einer neuen Betriebsstätte
  • bei dem erstmaligen Erwerb / Erstellung einer Betriebsstätte in der Gründungsphase (60 Monate nach Gewerbeanmeldung) zählen die vorhandenen Arbeitsplätze als neu geschaffene Arbeitsplätze
  • bei dem erstmaligen Erwerb einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte zählen die vorhandenen und gesicherten Arbeitsplätze als neu geschaffene Arbeitsplätze
  • RWP-Förderung über De-minimis
  • Grundsätzlich ist ab 2022 die RWP-Förderung über die De-minimis möglich (maximal 200.000 Euro Zuschuss – sofern der maximale Rahmen nicht bereits durch andere Programme ausgeschöpft wurde – ansonsten anteilig)
  • Auch bei dieser Variante gibt es sichernde und schaffende Maßnahmen. Im Idealfall ist eine Förderung von 50% möglich.
    Beispiel: kleines Unternehmen / 10% Arbeitsplatzaufbau / 400.000 Euro Investitionsvolumen / Zuschuss 50% = 200.000 Euro