UIP

Umweltinnovationsprogramm

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter.
    Demonstrationscharakter hat ein Vorhaben dann, wenn die geplante Technik/Technologie in Deutschland noch nicht angewendet wird oder wenn bekannte Techniken neuartig kombiniert werden.

Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen einschließlich Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:

  • Ressourceneffizienz/Materialeinsparung
  • Abwasserreinigung/Wasserbau
  • Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung sowie die Sanierung von Altablagerungen
  • Bodenschutz
  • Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen)
  • Minderung von Lärm und Erschütterungen
  • Klimaschutz: Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung

Nicht förderfähig sind Projekte zur Forschung und Entwicklung


Wer wird gefördert?
Grundsätzlich: Jeder

Im Detail:

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Investitionsvorhaben in Deutschland
  • Sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts
  • Kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
  • Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

Wie wird gefördert?

  • Darlehen der KfW aus dem Umweltinnovationsprogramm mit einem Zinszuschuss bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • Oder

  • Investitionszuschuss bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Die Art der beantragten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.